§ 1 Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen NeuFit – Neuenkirchener Fit-ness und seinen Mitgliedern.
§ 2 Mitgliedschaft & Vertragsdauer:
Die Mitgliedschaft wird mit Abschluss des Vertrages wirksam und gilt gemäß der vereinbarten Laufzeit.
Das Mitglied ist verpflichtet der NeuFit jede Änderung vertragsrelevanter Daten unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Öffnungszeiten & Zugang:
Öffnungszeiten: täglich von 06:00 bis 24:00 Uhr
NeuFit ist berechtigt, die Öffnungszeiten aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. behördliche Anordnungen, notwendige Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder aus sicherheitsrelevanten Gründen) in zumutbarem Umfang anzupassen. Vorübergehende Schließungen werden auf das notwendige Maß beschränkt und rechtzeitig angekündigt.
Der Zutritt erfolgt ausschließlich über einen personalisierten Zugangschip, der nicht übertragbar ist. Bei Verlust ist dies unverzüglich zu melden. Für Ersatz wird eine Gebühr von 20 € erhoben.
Der Zugangschip darf ausschließlich von dem Mitglied höchstpersönlich verwendet werden, die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Das Mitglied wird darüber informiert, dass das Studio ohne dauerhafte Anwesenheit von Personal (personalloser Betrieb) geführt wird.
Es besteht kein Anspruch auf die Betreuung und Anwesenheit von Personal während der Öffnungszeiten.
Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Notfälle sind selbstständig über den Notruf (112) oder den Kundenservice des Studios zu melden.
Vor der ersten Nutzung ist eine persönliche Einweisung verpflichtend. Ohne absolvierte Einweisung ist das Training nicht gestattet. Das Training erfolgt eigenverantwortlich.
Geräte und Räume sind sorgsam zu behandeln. Hinweise und Sicherheits-anweisungen sind verbindlich.
Das Mitglied verpflichtet sich:
Nicht gestattet sind insbesondere:
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die in diesen AGB geregelten Verhaltens- und Nutzungspflichten, ist NeuFit berechtigt, den Zutritt vorübergehend zu sperren. Eine dauerhafte Sperre kommt bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen in Betracht. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7.1
Spinde stehen während des Trainings kostenlos zur Verfügung. Die Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während der Anwesenheit im Studio genutzt werden.
7.2
Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, übernimmt das Studio keine Haftung, soweit ein Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Studios entstanden ist.
Die Nutzung des Solariums und der Massageliege erfolgt auf eigene Verantwortung des Mitglieds und als freiwillige Zusatzleistung von NeuFit.
Die Nutzung ist ausschließlich volljährigen Mitgliedern (ab 18 Jahren) und nur nach vorheriger Einweisung erlaubt.
Eine separate Vereinbarung wird diesem Vertrag bei Notwendigkeit innerhalb der Anlagen beigefügt. Das Mitglied ist verpflichtet, die im Wellnessbereich ausgehängten Sicherheitshinweise jederzeit zu beachten.
9.1
Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung. NeuFit haftet nur im Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.2
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.
§ 10 Videoüberwachung
Zur Wahrung des Hausrechts, zur Verhinderung von Straftaten und zur Sicherheit der Mitglieder werden Bereiche des Studios videoüberwacht. Die Videoüberwachung erfolgt insbesondere im Eingangsbereich, auf den Trainingsflächen und Verkehrswegen. Die Umkleiden, Duschen und Toiletten werden nicht videoüberwacht.
Die Videoaufzeichnungen werden maximal 72 Stunden gespeichert und anschließend gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls benötigt werden. Zugriff haben ausschließlich berechtigte Personen des Studios oder beauftragte Sicherheitsdienstleister.
Die Videoüberwachung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung der Mitglieder gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Hinweisschilder auf die Videoüberwachung sind im Studio gut sichtbar angebracht. Das Mitglied wurde über die Videoüberwachung informiert.
§ 11 Datenschutz:
Personenbezogene Daten der Mitglieder werden im Rahmen der Vertragsbeziehung verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung, Vertragsabwicklung, Abrechnung und Erbringung von Fitness- und Zusatzleistungen.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO und anderer anwendbarer Datenschutzgesetze.
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der Mitglieder sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
Mit Unterzeichnung des Mitgliedsvertrags erkennt das Mitglied die Datenschutzerklärung an und stimmt der Datenverarbeitung zu.
§ 12 Änderung der AGB:
NeuFit ist berechtigt diese AGB mit Ausnahme der wesentlichen Vertragsverpflichtungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist.
NeuFit informiert das Mitglied mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderungen und weist dabei ausdrücklich auf das Recht zum Widerspruch hin.
Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens schriftlich widerspricht.
Auch wenn wir personallos sind, bist du nie allein! Bei Fragen kontaktiere gerne unseren Kundenservice. Per Mail: fit@neufit.studio oder telefonisch unter 05465 / 2330.
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